unsere Schulordnung
für ein angenehmes Miteinander
(Im Folgenden wird „Schüler“ und „Lehrer“ geschlechtsneutral zum besseren Verständnis des Textes angewendet.)
Darum ist es wichtig, dass wir folgende Regeln beachten:
- Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer nehmen an dem für sie verbindlichen Unterricht und an den von der Schule als verbindlich angesetzten Veranstaltungen teil und erscheinen pünktlich.
- Wir gehen höflich miteinander um, helfen einander und grüßen uns gegenseitig. Wir achten darauf, dass niemand in unserer Schule lächerlich gemacht oder sogar bedroht wird. Wir gebrauchen keine Schimpfwörter und lassen andere ausreden. Als „Schule mit Courage“ machen Schülerinnen und Schüler und Erwachsene darauf aufmerksam, wenn dies geschieht.
- Wir wollen Streit (Konflikte) ohne Gewalt lösen. Mit unserem System „Bei Stopp ist Schluss“ und mit unserem Klassenrat üben wir ständig, gute Kompromisse zu finden.
- Die Regel „Wer schlägt, der geht“ ist Teil dieser Schulordnung und wird in dem Schulkonferenzbeschluss aus dem Jahr 2024 näher erläutert.
Regeln, die unser tägliches Zusammenleben erleichtern:
- Wir verlassen auf keinen Fall ohne Erlaubnis während des gesamten Schultages das Schulgelände (Versicherungsschutz).
- Wir verhalten uns auf dem Schulgelände stets rücksichtsvoll: Lärmen, Drängeln und Rennen im Gebäude unterlassen wir. Auf dem Schulhof und im Klassenraum sowie in den Fluren werfen wir auch nicht mit Steinen, anderen Gegenständen oder Schneebällen.
- Der Konsum von stimulierenden Substanzen sowie Drogen (u.a. Energy Drinks, Alkohol, Zigaretten, Cannabis) ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
- Wir bringen auf keinen Fall Waffen oder Messer mit in die Schule. Sämtliche gefährliche Gegenstände (auch Feuerzeuge) werden bei Verstoß durch Erwachsene abgenommen.
Regeln, die für unsere Gesundheit und Sicherheit notwendig sind:
- Wir verlassen auf keinen Fall ohne Erlaubnis während der Unterrichtszeit das Schulgelände (Versicherungsschutz).
- Wir verhalten uns auf dem Schulgelände stets rücksichtsvoll: Lärmen, Drängeln und Rennen im Gebäude unterlassen wir. Auf dem Schulhof werfen wir auch nicht mit Steinen, anderen Gegenständen oder Schneebällen.
- Der Konsum von stimulierenden Substanzen sowie Drogen (u.a. Energy Drinks, Alkohol, Zigaretten) ist den Schülern nicht gestattet. Wir bringen auf keinen Fall Waffen oder Messer mit in die Schule. Sämtliche gefährliche Gegenstände werden bei Verstoß abgenommen.
Darum ist es wichtig, dass wir folgende Regeln beachten:
- Wir verlassen auf keinen Fall ohne Erlaubnis während der Unterrichtszeit das Schulgelände (Versicherungsschutz).
- Wir verhalten uns auf dem Schulgelände stets rücksichtsvoll: Lärmen, Drängeln und Rennen im Gebäude unterlassen wir. Auf dem Schulhof werfen wir auch nicht mit Steinen, anderen Gegenständen oder Schneebällen.
- Der Konsum von stimulierenden Substanzen sowie Drogen (u.a. Energy Drinks, Alkohol, Zigaretten) ist den Schülern nicht gestattet. Wir bringen auf keinen Fall Waffen oder Messer mit in die Schule. Sämtliche gefährliche Gegenstände werden bei Verstoß abgenommen.
Der Schulweg und das Verhalten vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen:
- Damit uns auf dem Schulweg nichts passiert wählen wir immer den direkten Weg und beachten die Verkehrsregeln.
- Alle Schülerinnen und Schüler treffen frühestens um 7:30 Uhr in der Schule ein, weil erst dann Lehrerinnen und Lehrer Aufsicht führen. Das Schulgebäude wird erst nach dem Klingeln betreten. Der Aufenthalt im Schulgebäude der Gemeinschaftsschule ist in den Nischen bereits vor Unterrichtsbeginn möglich. Im Fachraumtrakt dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nur in Begleitung der Lehrkräfte aufhalten.
- Nach dem Klingeln gehen die Schülerinnen und Schüler selbstständig in die Klassenräume. Beim Fachunterricht gehen die Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften direkt in den Fachraumtrakt, bei Regenwetter warten die Schülerinnen und Schüler vor den Fachräumen.
- Wenn ein/e Lehrerin oder ein Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen ist, erkundigt sich der/die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Lehrkräftezimmer bzw. im Sekretariat nach ihm/ihr.
- Schulische Aufgaben (Streitschlichten, Aufsicht, Bücherei, Sanitätsdienst u.a.) sind möglichst vor Unterrichtsbeginn abzubrechen.
- Bei trockenem Wetter begeben sich die Schülerinnen und Schüler in den Pausen sofort nach Stundenende auf den dafür vorgesehenen Pausenhof. Der Aufenthalt in den Gängen ist untersagt, es sei denn, die Lehrkraft erteilt einen Auftrag. Bei ungünstiger Witterung erfolgt eine Durchsage – alle Schülerinnen und Schüler begeben sich dann in ihren Klassenraum/vor die Fachräume. Die aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer schließen ggf. die Räume auf.
- In der Mensa verhalten wir uns rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst. Es ist kein bloßer In den Pausen dürfen unsere Schülerinnen und Schüler (+ eine Mitschülerin oder ein Mitschüler) auch in der Mensa sitzen, wenn sie etwas verzehren, was dort gekauft wurde.
- Sekretariat und Lehrkräftezimmer können in den Pausen von den Schülerinnen und Schülern aufgesucht werden, außer in der Pause von 15 Uhr bis 10.35 Uhr.
Versicherungsfragen:
- Größere Geldbeträge und Wertsachen sollten nicht in die Schule mitgebracht werden. Die Schule haftet nicht für abhandengekommene Beträge und Wertsachen (u.a. Fahrrad). Fundsachen sind an der Garderobe im Verwaltungstrakt, gefundene Wertgegenstände im Sekretariat abzugeben.
- Jeder Unfall auf dem Schulgrundstück und auf dem Schulweg ist unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Schulvereinbarung „Wer schlägt, der geht“:
Um an unserer Grund- und Gemeinschaftsschule Einfeld, ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen, werden Schülerinnen und Schüler, die körperliche Gewalt ausüben durch die Schulleitung nach vorheriger Information der Eltern nach Hause geschickt bzw. von ihren Eltern abgeholt. Am nächsten Tag führen diese Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit unserem Beratungsteam (Klassenlehrerin / Klassenlehrer / Schulsozialarbeit) ein Gespräch. Stellt das Beratungsteam fest, dass die Schülerin oder der Schüler sich wieder angemessen verhalten und den Schulfrieden nicht mehr stört, darf sie oder er wieder am Unterricht teilnehmen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen erkennen, dass Gewalt im Schulalltag kein akzeptiertes Mittel zur Konfliktlösung darstellt und dass die Anwendung von Gewalt Konsequenzen hat.
„Wir wollen eine gewaltfreie Schule!“
Unsere Schülerinnen und Schüler sollen die Schule als Ort erleben, an dem friedlich gelernt und miteinander umgegangen wird.
Schulvereinbarung „Wer schlägt, der geht“:
zwischen
- der Schülerin/dem Schüler
- den Erziehungsberechtigten
- den Lehrerinnen und Lehrern
- und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Grund- und Gemeinschaftsschule Einfeld.
Als Schülerin/Schüler werde ich
- keine Mitschülerinnen und Mitschüler schlagen oder andere Gewalt gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule und Gegenständen ausüben.
- schlichten oder eine Lehrkraft bzw. eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter informieren, wenn ich sehe, dass Gewalt in der Schule ausgeübt wird.
Als Sorgeberechtigte / Sorgeberechtigter
- erkläre ich mich mit dieser Schulvereinbarung und der beschriebenen Verfahrensweise an der Grund- und Gemeinschaftsschule einverstanden.
- werde ich erreichbar sein, wenn mein Kind wegen Gewalt nach Hause geschickt wird. Ich werde eine aktuelle Handynummer in der Schule hinterlegen und der Schule Änderungen unverzüglich bekannt geben.
- habe ich Kenntnis darüber, dass zusätzlich oder anderenfalls eine Ordnungsmaßnahme durchgeführt wird.
Als Lehrkraft und Mitarbeiterin / Mitarbeiter werden wir
- keine körperliche Gewalt an der Schule dulden.
- die Erziehungsberechtigten telefonisch und ggfs. schriftlich darüber informieren, wenn ihr Kind wegen Gewaltausübung nach Hause geschickt wird, indem wir konkrete Angaben zu dem Vorfall machen. Über den Ausschluss aus dem Unterricht entscheidet die Schulleitung.
Wir wissen, dass Verstöße gegen diese Schulordnung
Konsequenzen nach sich ziehen.
Diese Schulordnung ist von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften in einer Schulkonferenz beschlossen worden und tritt mit dem 01. Dezember 2024 in Kraft.